25/05/2024
Hinweis des LBM zu Auffahrrampen an Grundstückseinfahrten
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Landesbetrieb Mobilität (LBM) weist darauf hin, dass in letzter Zeit wieder vermehrt die Positionierung von Auffahrrampen im Bereich von Grundstückseinfahrten festgestellt wurde. Diese Rampen sind nicht zulässig.
Wenn die Einfahrten nicht passen, müsste der Anlieger in Abstimmung mit der Stadt die Bordanlage in diesem Bereich auf seine Kosten absenken lassen (Fachfirma).
Gerne gebe ich diesen Hinweis weiter und bitte um Beachtung.
Nico Busch
Stadtbürgermeister