29/09/2025
Wir wissen: Für viele Besucherinnen und Besucher gehört seit Jahren eine historische Gewandung zum Besuch des Kaiser-Otto-Festes dazu. Manchmal sind auch Schwerter, Äxte und ähnliches Teil dieser Gewandung. Bitte beachtet, dass solche Waffen 2025 nicht mit auf das Festgelände gebracht werden dürfen.
Was ist verboten?
Waffen dürfen unabhängig von der Klingenlänge nicht mitgebracht werden. Dies gilt auch für Alltagsmesser (z. B. Taschenmesser), Objekte mit stumpfen Spitzen oder Klingen, sogenannte Bauernwaffen/Brauchtumswaffen (Sensen, Mistgabeln, Dreschflegel, Äxte) und Sportwaffen (z. B. Armbrüste, Bögen).
Wer ist von diesem Verbot ausgenommen?
Personen und Gruppen, die einen Vertrag mit uns als Veranstalter haben. Für mitwirkende Ritter, Wikinger und Söldner gelten diese Regelungen also nicht!
Was ist erlaubt?
Polster- und Schaumstoffwaffen (Larp/Rollenspiel) sowie Schwerter, Äxte und Schilder aus Holz und Kunststoff (Kinderspielzeug) dürfen mitgebracht werden, sofern sie keine metallene Klinge haben.
Wie wird dies kontrolliert?
Objekte, die unter das Waffengesetz fallen könnten, werden am Einlass von den für die Sicherheit verantwortlichen Personen kontrolliert. Bitte beachtet, dass wir im Zweifelsfall die Polizei hinzuziehen müssen. Lasst also besser gleich alle Waffen zu Hause!
Was gilt am Einlass außerdem?
Auch pyrotechnische und sonstige gefährliche Gegenstände müssen draußen bleiben. Getränke dürfen in Trinkpäckchen oder Plastikflaschen (pro Person maximal eine 0,5-l-Flasche) mitgebracht werden, jedoch nicht in Metall- oder Glasflaschen, da auch diese zur Waffe werden können.
Danke für euer Verständnis! Hier findet ihr unsere vollständigen AGB:https://kaiserottofest.de/AGB_KOF_2025.pdf