08/12/2014
Es geht auch um den villakeller.de...
+++ GEGEN den HAUSHALTSPLAN 2015/16 - Leipzig +++
sind noch Bürgereinwände möglich!
Bis zum 18. Dezember per E-Mail an: [email protected] !!!
Beispielsweise könnte ein Bürgereinwand so aussehen:
Betreff: Bürgereinwand zum Haushalt 2015/2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß § 76 Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung erhebe ich eine Einwendung gegen den Haushaltsplanentwurf der Stadt Leipzig für die Jahre 2015/ 2016.
Der Haushaltsplanenwurf enthält für die Förderung der Angebote der Kinder- & Jugendhilfe nach §74 SGB VIII eine Fortschreibung des Ansatzes aus 2014. Die für 2015 und 2016 jeweils eingestellten 8.865.580 € entsprechen nicht dem Bedarf. Sie müssen im Jahr 2015 auf 11,0 Mio. € und im Jahr 2016 auf 11,5 Mio. € angepasst werden.
Begründung:
Die Kinderzahlen wachsen in Leipzig kontinuierlich. Ein gleichbleibendes Budget bedeutet eine Kürzung der Leistung pro Kind.
Das Amt für Jugend, Familien und Bildung hat im Jugendhilfeausschuss am 17. November 2014 bestätigt, dass das geplante Budget aus fachlicher Sicht bei weitem nicht ausreichend ist und es keine Möglichkeiten sieht, Einsparungen vorzunehmen. Damit droht die fachlich nicht gerechtfertigte Schließung von Jugendhilfestandorten und die weitere Ausdünnung von Mitarbeiterstrukturen und damit von Leistungen.
Der Fachplan Kinder- und Jugendförderung 2012 bis 2016 (RBV 1348/12) sieht ein Leistungsniveau vor, welches Grundlage für die Anträge der Freien Träger ist. Dieses Leistungsniveau wird bereits seit Jahren deutlich unterschritten. Welchen Sinn hat eine solche Fachplanung, wenn sie nicht umgesetzt wird?
Präventive Angebote stehen in Leipzig seit Jahren nicht im notwendigen Umfang zur Verfügung. Wie im aktuellen Sozialreport erkennbar, verschärfen sich deshalb die Problemlagen von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Leipzig stetig. In der Folge steigen ebenfalls seit Jahren die Kosten der Hilfen zur Erziehung. Allein dafür ist im Haushaltsplanentwurf eine Erhöhung von 8,7 bzw. 10,0 Mio. Euro eingeplant. Dieser Anstieg kann nur gebremst werden, wenn präventive Angebote wie Familienbildung, Beratungsstellen, Angebote des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Medienpädagogik, Schulverweigererprojekte, Jugendbildungs- und Jugendfreizeitangebote deutlich leistungsfähiger werden. Andernfalls sind weitere massive Kostensteigerungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung in den Folgejahren zu erwarten, die weit über den jetzt präventiv notwendigen Betrag hinausgehen werden. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik müssen die präventiven Jugendhilfeangebote gestärkt werden.
In Brennpunkten wie Grünau besteht ein erhöhter Bedarf an sozialpädagogischer Arbeit. Ohne eine Erhöhung müssten gerade dort deutliche Streichungen vorgenommen werden. Das gefährdet den sozialen Frieden in der Stadt.
Die Stadt Leipzig hat für eigenes Personal deutlich steigende Aufwendungen geplant. Diese Kostensteigerungen gibt es analog bei den freien Trägern, die Leistungen der Jugendhilfe entsprechend §4(2) SGB VIII subsidiär für die Stadt erbringen. Nach §74(5) sind für diese die gleichen Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden, die für die Finanzierung der Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe gelten. Kostensteigerungen sind damit im gleichen Maße zu finanzieren.
Die Stadt Leipzig plant für ihre eigenen Angebote der Jugendhilfe nach §11 SGB VIII (Offenen Jugendfreizeittreffs, Jugendkulturzentren) keine Veränderungen des Personalumfangs. Nach §74(5) sind für vergleichbare Angebote der freien Träger die gleichen Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden. Kürzungen in der Personalstruktur oder gar Schließungen sind danach nicht mit dem SGB VIII vereinbar. Es drohen, wie bereits in der Vergangenheit, weitere für die Stadt teure Klagen.
Durch die steigenden Kinderzahlen und die Erhöhung der sächsischen Jugendpauschale hat die Stadt Leipzig höhere Einnahmen in diesem Bereich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
vollständiger Name
vollständige Anschrift
Achtung: Die Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift sind zwingend notwendig. Einwandberechtigt ist nur, wer in Leipzig gemeldet ist.
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Betreff: Bürgereinwand zum Haushalt 2015/2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß § 76 Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung erhebe ich eine Einwendung gegen den Haushaltsplanentwurf der Stadt Leipzig für die Jahre 2015/ 2016.
Der Haushaltsplanenwurf enthält für die Förderung der Angebote der Kinder- & Jugendhilfe nach §74 SGB VIII eine Fortschreibung des Ansatzes aus 2014.
Die für 2015 und 2016 jeweils eingestellten 8.865.580 € entsprechen jedoch nicht dem tatsächlichen Bedarf. Sie müssen im Jahr 2015 auf 11,0 Mio. € und im Jahr 2016 auf 11,5 Mio. € angepasst werden.
Begründung:
Die Kinderzahlen wachsen in Leipzig kontinuierlich. Ein 2015/2016 gleichbleibendes Budget bedeutet eine Kürzung der Leistung pro Kind/Jugendlicher.
Das Amt für Jugend, Familien und Bildung hat im Jugendhilfeausschuss am 17. November 2014 bestätigt, dass das geplante Budget aus fachlicher Sicht bei weitem nicht ausreichend ist und es keine Möglichkeiten sieht, Einsparungen vorzunehmen. Damit droht die fachlich nicht gerechtfertigte Schließung von Jugendhilfestandorten und die weitere Ausdünnung von Mitarbeiterstrukturen und damit von Leistungen.
Der Fachplan Kinder- und Jugendförderung 2012 bis 2016 (RBV 1348/12) sieht ein Leistungsniveau vor, welches Grundlage für die Anträge der Freien Träger ist. Dieses Leistungsniveau wird bereits seit Jahren deutlich unterschritten. Welchen Sinn hat eine solche Fachplanung, wenn sie nicht umgesetzt wird?
Präventive Angebote stehen in Leipzig seit Jahren nicht im notwendigen Umfang zur Verfügung. Wie u.a. im aktuellen Sozialreport erkennbar, verschärfen sich deshalb die Problemlagen von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Leipzig stetig. In der Folge steigen ebenfalls seit Jahren die Kosten der Hilfen zur Erziehung. Allein dafür ist im Haushaltsplanentwurf eine Erhöhung von 8,7 bzw. 10,0 Mio. Euro eingeplant. Dieser Anstieg kann nur gebremst werden, wenn präventive Angebote wie Familienbildung, Beratungsstellen, Angebote des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Medienpädagogik, Schulverweigererprojekte, Jugendbildungs- und Jugendfreizeitangebote deutlich leistungsfähiger werden. Andernfalls sind weitere massive Kostensteigerungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung in den Folgejahren zu erwarten, die weit über den jetzt präventiv notwendigen Betrag hinausgehen werden. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik müssen die präventiven Jugendhilfeangebote gestärkt werden.
In Brennpunkten wie Grünau besteht ein erhöhter Bedarf an sozialpädagogischer Arbeit. Ohne eine Erhöhung müssten gerade dort deutliche Streichungen vorgenommen werden. Das gefährdet den sozialen Frieden in der Stadt.
Die Stadt Leipzig plant für ihre eigenen Angebote der Jugendhilfe nach §11 SGB VIII (Offenen Jugendfreizeittreffs, Jugendkulturzentren) keine Veränderungen des Personalumfangs. Nach §74(5) sind für vergleichbare Angebote der freien Träger die gleichen Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden. Kürzungen in der Personalstruktur oder gar Schließungen sind danach nicht mit dem SGB VIII vereinbar. Es drohen, wie bereits in der Vergangenheit, weitere für die Stadt teure Klagen.
Die Stadt Leipzig hat für eigenes Personal deutlich steigende Aufwendungen geplant. Diese Kostensteigerungen gibt es analog bei den freien Trägern, die Leistungen der Jugendhilfe entsprechend §4(2) SGB VIII subsidiär für die Stadt erbringen. Nach §74(5) sind für diese die gleichen Grundsätze und Maßstäbe anzuwenden, die für die Finanzierung der Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe gelten. Kostensteigerungen sind damit im gleichen Maße zu finanzieren.
Durch die steigenden Kinderzahlen und die Erhöhung der sächsischen Jugendpauschale hat die Stadt Leipzig höhere Einnahmen in diesem Bereich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Achtung: Die Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift sind zwingend notwendig. Einwandberechtigt ist nur, wer in Leipzig gemeldet ist.