25/08/2026
Good to know: Neue Förderbedingungen für energieeffiziente Gebäude 🏠🌱**
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Betroffen sind die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie die Heizungsförderung.
Was ändert sich? Die wichtigsten Punkte:
🔹 BEG-Förderungen lassen sich künftig nicht mehr kombinieren. Eine Kombination von BEG WG/NWG mit Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ausgeschlossen. Eine erneute Beantragung einer anderen BEG-Förderung ist grundsätzlich frühestens drei Jahre nach Abschluss eines geförderten Vorhabens möglich.
🔹 Neue Konditionen bei der Sanierungsförderung: Die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) wird zum Standard, der zusätzliche Bonus entfällt. Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert.
🔹 Boni für besondere Sanierungen: Für die Sanierung eines Worst Performing Buildings (WPB) gibt es 10 Prozentpunkte Bonus, für eine serielle Sanierung 15 Prozentpunkte. Die Boni können unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden.
🔹 Serielle Sanierung wird weiter ausgebaut: Künftig soll der Bonus auch für die Effizienzhaus-Stufe 70 EE gelten. Auch für serielle Sanierungen von Nichtwohngebäuden ist ein Bonus vorgesehen. Die Beantragung soll voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.
🔹 Heizungsförderung: Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
🔹 Förderhöchstbeträge ändern sich: Für die Sanierung von Wohngebäuden sind künftig bis zu **150.000 Euro pro Wohneinheit** möglich. Bei der Heizungsförderung gelten je nach Gebäudeart und Größe unterschiedliche Höchstbeträge. Diese sinken ab Februar 2027 schrittweise.
👉 Die neuen Regelungen sind besonders relevant für alle, die eine energetische Sanierung oder einen Heizungstausch planen.
📌 Die ausführlichen Informationen zu den Förderprogrammen gibt es bei der KfW.