18/11/2021
2G beim Nikolauslauf.
Liebe Läufer*innen,
der Nikolaus steht vor der Tür und die Vorfreude auf unseren Nikolauslauf am 05.12.2021 ist bei uns allen da.
Durch die neuen Vorgaben von Bund und Land sind wir aber aktuell verpflichtet, die Teilnahmezulassung von „3 G“ auf „2 G“ umzustellen. 2 G bedeutet, entweder genesen oder geimpft zu sein.
Für die teilnehmenden Kinder gilt folgende Regel: Kinder bis einschl. 15. Lebensjahr (soweit nicht geimpft oder genesen) müssen einen offiziellen Schnell-/ Bürgertest vorweisen, der beim Start des Laufs nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein selbst durchgeführter Schnelltest kann nicht anerkannt werden. Bitte dies bei der Startunterlagenausgabe unbedingt beachten.
Solltet Ihr für die Kinder die Unterlagen schon vor der Veranstaltung abholen wollen, könnt Ihr dies bei den Kindern erst am Samstag den 04.12. ab 12 Uhr machen (wegen o.g. Testgültigkeit).
Für Jugendliche ab 16 Jahren gilt ausschließlich die „2 G“ Regelung.
Für alle Teilnehmer*innen, die die 2 G Kriterien erfüllen, ist Stand heute, 17.11.2021, kein zusätzlicher Test erforderlich.
Solltet Ihr Euch bereits angemeldet haben und die „2G“ Kriterien nicht erfüllen, könnt Ihr mir eine E-Mail schreiben an Claudia Schneider [email protected]. Gerne dürft Ihr aber auch das Startgeld als Spende bei uns belassen, was uns als Verein in der angespannten Situation sehr hilft.
Wir freuen uns auf Euch und auf den Nikolauslauf,.
Bleibt gesund.
Euer Leichtathletik Team
Der 2G Status wird bei der Startnummernabholung überprüft, bitte folgende Punkte beachten:
– persönliche Abholung (kann nur persönlich übergeben werden)
– Vorlage Personalausweis & Impfnachweis (Pass oder App)
– Die Startnummer gilt dann als 2G Nachweis auf der Veranstaltung