25/04/2023
Das bis heute wohl prominenteste Verfahren, in dem Hoffmann als Richter tätig war, ist der Fall des sogenannten „Turnvater Jahn“. Friedrich Ludwig Jahn war Lehrer und begründete 1810 die Turnbewegung. Das Turnen war für ihn Teil der vormilitärischen Ausbildung der Jugend, und sollte der Vorbereitung für den Kampf gegen die damalige französische Fremdherrschaft dienen. Seine politischen Einstellungen gelten als streng konservativ, restaurativ und realitätsfern. Seine Schriften waren darüber hinaus nicht frei von rassistischen und antisemitischen Ressentiments. Auf Grund seiner öffentlich gehaltenen Vorträge, in denen er mit zunehmend aggressiver Rhetorik u.a. für einen deutschen Nationalstaat eintrat, geriet er letztlich ins Visier der preußischen Demagogen-Verfolger: Jahn wurde 1819 verhaftet und angeklagt. In seiner Tätigkeit als Untersuchungsrichter der „Königliche Immediat-Untersuchungs-Kommission“ befasste sich Hoffmann seinem Fall. Obwohl er Jahn und seinen Ideen nichts abgewinnen konnte, bemühte er sich darum ihm ein faires, objektives Verfahren zu garantieren. Für Hoffmann lag auf der Hand, dass im Fall Jahn, wieder einmal keine konkrete justiziable Tat vorlag, sondern der preußische Staat auf Grund Jahns Gesinnung gegen ihn vorgehen wollte. In einem Brief an seinen Jugendfreund Hippel, spricht sich Hoffmann vehement gegen diese Art der Instrumentalisierung der Justiz aus, die nichts mehr mit Recht zu tun habe, sondern „heillose Willkür, freche Nichtachtung aller Gesetze“ darstelle. Hoffmann widerlegte daher stoisch und präzise alle mitunter absurd wirkende Anklagepunkte gegen Jahn und plädierte für die Freilassung von Jahn – wohlwissend, dass er sich damit den Unmut der Regierung auf sich ziehen würde. Die Freilassung wurde allerdings abgelehnt. Der politische Druck war sehr groß, denn es ging nicht nur um den konkreten juristischen Fall, sondern auch um den Machtkampf zwischen der Exekutiven, die ihren Machtbereich ausweiten wollte, und der Judikativen, die ihre Unabhängigkeit verteidigen wollte. Erst als die Mitlieder der Untersuchungskommission mit ihrem Rücktritt drohten, lenkte die preußische Regierung ein und war zu einem Kompromiss bereit. Jahn wurde zwar aus der Haft entlassen, aber in die Verbannung geschickt. 1824 wurde er erneut verurteilt, woraufhin er in Berufung ging und letztlich 1825 freigesprochen wurde.
Mehr dazu findet ihr auch hier:
https://etahoffmann.staatsbibliothek-berlin.de/etah2022/aktivitaeten/hoffmanns-berlin/station-10/
Textnachweis:
E.T.A. Hoffmann: Bief an Hippel vom 24.06.1820. In: Ders.: Band 6. Späte Prosa/Briefe/Tagebücher und Aufzeichnungen/Juristische Schriften, Werke 1814-1822, S. 188-190, Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag, 2004, hier S. 188.
Bildnachweis:
Bild1) © Reiss-Engelhorn-Museen Mannheim, Foto: Maria Schumann.
Bild 2) Untersuchung gegen Professor Friedrich Ludwig Jahn (Bd.1). Akte der Immediatuntersuchungskommission. 1819–1820. Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern, Tit. 23 Spez. Lit. J Nr. 2 Bd. 1.