25/11/2021
Nicht immer ist alles so leicht, wie man es gerne hätte!
Gestern, am 24. November trat die neue 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BAYIfSMV) in Kraft. Welchen Einfluss diese Verordnung auf unseren 1. Stadtberger Nikolauslauf haben wird, das klärt gerade die zuständige Behörde ab.
Da Laufveranstaltungen nicht explizit erwähnt werden, können wir aktuell noch nicht sagen, was das für den 5.12. bedeutet. Wir gehen aber fest von der Durchführung des Nikolauslaufes aus.
Was wir euch heute schon sagen können ist, dass die Maskenpflicht bei der Abholung der Startunterlagen und im Startbereich gilt. Ob die 3G oder 2G plus Regel gelten wird ist noch unklar. Montag Mittag erwarten wir die Entscheidung des zuständigen Amtes.
Lasst uns positiv bleiben für den 1.Stadtberger Nikolauslauf.
Die Anmeldung ist geöffnet und wir freuen uns schon jetzt euch zahlreich am Start im Nikolauskostüm zu sehen.